Was ist der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre?

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Es gibt viele Bezeichnungen für die leckeren Fruchtaufstriche, die gerne auf das Frühstücksbrötchen geschmiert werden. Marmelade, Konfitüre, Gelee, Cremes, Chutneys und Fruchtaufstrich – Was ist der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre und co? Und warum es eigentlich falsch, wenn wir nach der Erdbeermarmelade fragen?

Zuhause am Frühstückstisch ist es natürlich nicht entscheidend, welche Bezeichnung die korrekte ist. Es gibt jedoch EU-Verordnungen, die genau regeln, welches Produkt welche Bezeichnung tragen darf. Die Konfitürenverodnung, ja das gibt es tatsächlich, beschreibt detailliert, welche Zutaten in welchem Umfang verarbeitet werden dürfen/müssen, damit ein Produkt als Marmelade, Konfitüre und co. Bezeichnet werden kann. Also was ist nun der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre?
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Marmelade

Marmelade darf sich ein Produkt nur nennen, wenn es aus Zitrusfrüchten hergestellt ist. Der Fruchtanteil muss bei einem Kilo Marmelade mind. 200g betragen. Der Aufstrich aus Orangen ist dann also eine Orangenmarmelade. Da die Erdbeere keine Zitrusfrucht ist, gibt es also eigentlich auch keine Erdbeermarmelade.

Gelee

Wird ein Aufstrich nicht aus ganzen Früchten, sondern nur aus Fruchtsaft hergestellt, spricht man von Gelee.

Konfitüre

Eine Konfitüre hat ebenfalls eine gelierte, streichfähige Konsistenz und besteht aus Zucker, Pulpe und/oder Fruchtmark von einer oder mehreren Fruchtsorten. Pulpe ist der essbare Teil einer Frucht, ohne Schale und Kern, der in Stücke geschnitten aber noch nicht zu Fruchtmark verarbeitet ist. Konfitüren bestehen aus mind. 60% „löslicher Trockenmasse“, worunter man Zucker zählen kann. Der Fruchtgehalt muss nur bei mind. 350g je 1000g Konfitüre liegen. Wenn es mind. 450g Fruchtanteil sind, kann man von Konfitüre extra sprechen.
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Fruchtaufstrich

Ein Fruchtaufstrich besteht ebenfalls aus Zucker und Früchten, hier gibt es jedoch keine strenge Vorschrift. Viele Produkte, die nicht als Marmelade, Konfitüre oder Gelee bezeichnet werden können, bekommen dann den Beinamen „Fruchtsaufstrich“.

Jetzt kann man also richtig Klugscheißen am Frühstückstisch. Und wer es ganz genau wissen will kann sich die Konfitürenverordnung hier durchlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/konfv_2003/gesamt.pdf

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